damit die Öffentlichkeit ein positives Bild von unserem Hobby gewinnt. Denn wir begreifen uns als Naturnutzer und Naturschützer.
Deshalb gelten an deutschen Gewässern unter anderem folgende 10. Auflagen bei der Fischwaid, die jeder verantwortungsbewusste Petrijünger (Angler) akzeptieren sollte:
- alle Vorschriften auf dem Angelschein sind strikt zu beachten
- für bestimmte Fischarten gelten Entnahmegebote, Mindestmaße und Schonzeiten, die auf dem Angelschein ausgewiesen oder bei der Kartenausgabestelle zu erfragen sind
- Achtung vor der Kreatur: Massige Fische, die keiner Schonzeit unterliegen, sind unmittelbar nach der Anlandung erst zu betäuben und dann durch Herzstich zu töten
- werden die Fische vor der Verwertung gehältert, so hat dies sachgemäß zu erfolgen
- Fische nur für den eigenen Verzehr fangen, nicht für den gewerblichen Verkauf
- übermäßiger Alkoholgenuss ist unerwünscht
- am Angelplatz hat Ruhe zu herrschen, Lärmbelästigung Dritter ist strafbar
- wildes Campieren und offene Feuerstellen sind zu unterlassen
- die ausgeschilderten und legalen Anfahrtswege sind einzuhalten, Parkverbote zu beachten
- nach dem Fischen ist der Angelplatz sauber und nicht als Müllkippe zu hinterlassen
Sollten Sie eine Vorschrift nicht verstehen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Angelverein oder die Kartenausgabestelle. Dort wird Ihnen gerne geholfen. Die genannten Auflagen sollten nicht nur im Interesse des guten Rufes der Angelei, sondern auch im Eigeninteresse eingehalten werden, denn wer dagegen verstößt, muss mit einem Entzug der Angellizenz rechnen. Besten Dank für die Einhaltung der Auflagen, die im Sinne der Angelei erlassen wurden
" Petri Heil "
Dieser Text wurde der Informationsschrift des Verband Deutscher Sportfischer - Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. entnommen
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